03.04.2020
Bürgerbus im Amt Bordesholm vorläufig eingestellt

Die von der Bürgerbörse im Amt Bordesholm angebotenen Fahrdienste sind vorläufig  eingestellt worden. Im März 2020 fielen die Entscheidungen für die Betriebseinstellung. In Zukunft will die Gemeinde Bordesholm mit Bürgermeister Ronald Büssow (SPD) die Fahrdienste der Bürgerbörse rechtlich verantworten. Archivbild Bahnhof Bordesholm/Dr. Holger Jansen/Agentur Landmobil Die von der Bürgerbörse im Amt Bordesholm angebotenen Fahrdienste sind vorläufig eingestellt. In der aktuellen Corona-Krise ist das nicht außergewöhnlich. Nach der Krise ist geplant, dass die Gemeinde Bordesholm die Fahrdienste der Bürgerbörse rechtlich verantwortet. Zuvor kam es zu einem monatelangen Streit zwischen Amtsdirektorin Anja Kühl, den Aktiven der Bürgerbörse und den Fahrgästen. Im März 2020 fiel die Entscheidungen für die vorläufige Betriebseinstellung.

Zum Hintergrund: Beim Bürgerbus im Amt Bordesholm handelt es sich gar nicht um einen solchen. Im Jahr 2016 war angedacht, einen Bürgerbus mit einem Elektrofahrzeug oder einem Kleinbus aus dem Bestand der Amtsverwaltung zu betreiben. Geplant war weiter, auf telefonische Vorbestellung am Dienstag Fahrten am Donnerstag anzubieten. Diese Idee wurde jedoch immer weiter ausgedehnt. Zuletzt konnten Kunden an jedem Wochentag zwischen 8 und 18 Uhr im Bürgerbüro der Amtsverwaltung anrufen. Der Fahrtwunsch wurde von dort an die Bürgerbörse weitergeleitet, die einen Fahrer mit privatem Pkw zum jeweiligen Fahrgast schickte.

Bürgerbusse stoßen immer auf großes öffentliches Interesse. So auch der Bürgerbus im Amt Sandesneben-Nusse, der vom NDR Schleswig-Holstein-Magazin besucht wurde. Wichtig ist aber, dass der Bürgerbus rechtssicher unterwegs ist und das Personenbeförderungsgesetz beachtet wird. Bild Archiv: Dr. Holger Jansen/Agentur Landmobil Jetzt teilte die zuständige Kommunalaufsicht beim Kreis Rendsburg-Eckernförde mit, dass die Unterstützung aus dem Bürgerbüro der Amtsverwaltung nicht zulässig sei. Der Kommunale Schadens-Ausgleich (KSA), der kommunale Fahrzeuge versichert, teilte mit, dass er für diese Form des Fahrdienstes keinen Versicherungsschutz bieten könne. Nun steht nach monatelangen Diskussionen fest, dass das Angebot so nicht weiter geführt werden kann. Ein umfassendes Leserbriefecho in den Lokalmedien war nur eine Folge. Heftige Kritik musste vor allem Amtsdirektorin Anja Kühl einstecken. Ihre Empfehlung: Die Betroffenen sollten künftig den ÖPNV und/oder das Taxi nutzen.

Die Einstellung eines Bürgerbusses aus rechtlichen Gründen passiert heute nur noch sehr selten und setzt unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen Fehler bei der Projektentwicklung voraus. Aber auch das gab es in Schleswig-Holstein schon einmal. Im Jahr 2010 wurde durch die Landesbehörde der Stör-Express – ein Kleinbus im Kreis Steinburg – untersagt. Heute ist das längst kein Thema mehr, denn der neue und erfolgreiche Bürgerbus im Amt Kellinghusen (Kreis Steinburg) ist nach gemeinsamer Entwicklung von Amt Kellinghusen und Agentur Landmobil seit September 2018 erfolgreich unterwegs.

Das Team steht vor dem Bürgerbus und dem neuen Ehrenamts- und Bürgerbusbüro in der Hauptstraße 6 in Kellinghusen. In der Mitte mit Blumenstrauß die ersten beiden Fahrgäste, zweiter von rechts Amtsvorsteher Clemens Preine. Foto/Archiv/18. September 2018: Dr. Holger Jansen/Agentur Landmobil Die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des Personenbeförderungsgesetzes, ist unerlässlich. Hier müssen sehr frühzeitig Gespräche geführt werden und bei dem genehmigungsfreien Modell die vereinbarten Spielregeln auch eingehalten werden. Die von der Agentur Landmobil in Schleswig-Holstein in den Ämtern Berkenthin, Sandesneben-Nusse und Kellinghusen entwickelten Bürgerbusse sind rechtlich geprüft und weder von den Kreisverwaltungen noch vom Verkehrsministerium in Kiel beanstandet worden. Die neuen Bürgerbusprojekte im Kirchspiel Medelby und im Amt Mittleres Nordfriesland orientieren sich ebenfalls am bewährten und akzeptierten Rechtsrahmen.

Das Amt Bordesholm liegt am südöstlichen Rand des Kreises Rendsburg-Eckernförde. In den 14 Gemeinden leben rund 14.500 Menschen. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Agentur Landmobil nicht an der Entwicklung des Konzepts der Bürgerbörse für den Fahrdienst bzw. Bürgerbus im Amt Bordesholm beteiligt war.

Hintergrund: Rechtliche Probleme beim Bürgerbus Amt Bordesholm

Muss das PBefG angewendet werden oder nicht? Ein Blick in den Kommentar kann weiter helfen. Symbolgrafik Immer mal wieder kommt es zu Unsicherheiten, wie die Rechtslage bei Bürgerbussen zu bewerten ist. Im Fall Bordesholm geht es um drei Punkte: Können die angebotenen Fahrdienste der Bürgerbörse noch als Angebot außerhalb des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) gesehen werden oder muss das PBefG angewendet werden? Und: Kann das Amt die telefonische Disposition aus dem Bürgerbüro als Aufgabe in dieser Form dauerhaft übernehmen? Und schließlich: Ist das Angebot nicht schon eher wie ein Taxi zu sehen?

Zunächst zum Personenbeförderungsrecht. Ausgangspunkt ist die Betrachtung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Hier heißt es, dass das PBefG dann angewendet werden muss, wenn Fahrten entgeltlich oder geschäftsmäßig durchgeführt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die Einnahmen die Betriebskosten nicht übersteigen. Hier hätte es zunächst an der Bürgerbörse gelegen, Einnahmen transparent darzulegen und aufzuzeigen, welche Einnahmen und Ausgaben tatsächlich entstanden sind. Erst danach kann eine sachgerechte Bewertung erfolgen. Zuständige Behörde für die Prüfung ist die Kreisverwaltung des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Bei Unstimmigkeiten ist das Verkehrsministerium in Kiel abschließend zuständig. Beim PBefG handelt es sich um Bundesrecht, das von den Ländern anzuwenden ist.

Weiter stellt sich die Frage, welche Rolle die Amtsverwaltung mit dem Bürgerbüro übernehmen kann. Im Kommunalrecht ist insbesondere die Frage zu stellen, ob sich eine Gemeinde oder ein Amt wirtschaftlich betätigen darf. Hier gilt der Grundsatz der Subsidiarität. Wenn eine private Institution eine Aufgabe übernehmen kann ist dies nicht unbedingt Aufgabe von Amt oder Gemeinde. Die Einzelheiten sind in den §§ 101 ff. Gemeindeordnung Schleswig-Holstein festgelegt. Im konkreten Fall Bordesholm galt es also vor allem zu bewerten, ob die Übernahme von telefonischer Fahrtendisposition bzw. der Weiterleitung von Fahrwünschen durch das Bürgerbüro als sachgerecht anzusehen ist.

Als abschließender Punkt stellt sich die Frage, ob das Angebot der Bürgerbörse nicht schon ein dem Taxi sehr ähnliches Angebot darstellt. Die Details zum Taxi sind ebenfalls im PBefG geregelt. Das Taxi muss nach einem festgelegten Tarif fahren. Hier müsste eine Abwägung erfolgen, denn das PBefG hat bestimmte Modelle im öffentlichen Verkehr definiert. Das wird häufig „Typenzwang“ genannt. So gibt es den regulären Linienverkehr, den Mietwagen und eben das Taxi. Dies ist auch für neue Anbieter im Mobiltätsmarkt ein Problem, denn Anbieter wie MOIA oder IOKI wollen mehrere Fahrgäste gemeinsam befördern. Und dieses lässt sich derzeit im PBefG nicht so einfach abbilden.

Diese Fragen betreffen aber ab sofort nicht mehr das Amt Bordesholm, sondern die Gemeinde Bordesholm, soweit diese die Rechtsträgerschaft für die Fahrdienste der Bürgerbörse übernehmen wird.

Lesen Sie hier mehr:
Zur Bürgerbörse Amt Bordesholm, Fahrdienst (externer Link)

Aktualisierung vom 7. April 2020:
In der ursprünglichen Version des Artikels hieß es, das Angebot der Bürgerbörse im Amt Bordesholm sei dauerhaft eingestellt worden. Die Bürgerbörse hat nunmehr mitgeteilt, dass nach der aktuellen Corona-Krise das Angebot wieder aufgenommen wird. Rechtsträger für die Fahrdienste wird dann die Gemeinde Bordesholm unter Bürgermeister Ronald Büssow (SPD) sein.

Aktualisierung vom 31. August 2020:
Nach öffentlichen Ankündigungen soll der Fahrdienst als Bürgermobil unter Trägerschaft der Kirche so bald wie möglich wieder verfügbar sein. Lesen Sie hier mehr